24.03.2026 · Innenpolitik · nius.de
Die Geschäftsführerinnen von HateAid dürfen als „linkswoke Faschistende“ und „Linksextremistinnen“ bezeichnet werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Auch NIUS hat eine Gerichtsentscheidung gegenüber HateAid erstritten: Wir dürfen die NGO als „Vorfeldorganisation der Grünen“ bezeichnen.
Weiterlesen auf nius.de
Alle Berichte in der Chronik