24.03.2026 · Innenpolitik · nius.de
Das Landgericht Hamburg hat gerade geurteilt, dass man HateAid eine „Vorfeldorganisation der Grünen“ nennen darf. Mit genau diesen Zensur-Aktivisten wurde die Medienkampagne seit Monaten koordiniert. Dafür gibt es zwei Belege:
Weiterlesen auf nius.de
Alle Berichte in der Chronik